Historie, wie es in 1745 begann

Inhaltsverzeichnis, wie es 1745 begann

Auf unsere Geschichte sind wir stolz!

 „Kund und zu wissen sei hiermit jedermann und zwar den es zuwissen von nöten ist, besonders denjenigen, so in der Gemeinde Ippinghausen bei der ältesten oder ersten Brüderschaft sich eingelassen haben!“

Nach diesen einleitenden, ersten geschriebenen Worten aus dem Schützenbuch der Bruderschaft 1745 Ippinghausen wird auch noch heute das Verlesen der so genannten Statuten (Schützenordnung) begonnen.

Grundlage und Ziel der "Ippinghäuser Brüderschaft von 1745"

war es von Anfang an, nicht den Schutz der Gemeinde durch Waffen und Wehrhaftigkeit zu erhalten, sondern vielmehr durch das Zusammenstehen der Brüder in guten wie in schlechten Zeiten innerhalb der Gemeinschaft, der Brüderschaft, sich gegenseitig und dem Ort beizustehen.

Wesentliche Punkte

waren und sind hierbei das alljährlich stattfindende Schützenfest mit Versteigerungsversammlung, eigenem Bierbrauen, Gerichtsstube und Parad sowie fest vorgeschriebene Zusammenkünfte der Bruderschaft zu Fastnacht und zur Abrechnung.

Darüber hinaus ist vorgeschrieben, wie zu Beerdigungen bei Schützenbrüdern zu verfahren ist.
Auch als einer der kulturellen Träger der Dorfgemeinschaft findet die Bruderschaft heute ihren Platz.
Dies konnte schon mehrmals bei den regelmäßig stattfinden Festen aber auch bei örtlichen Hilfeleistungen gezeigt werden.

Pflege der Tradition

und zugleich das immerwährende Anpassen an neue Gegebenheiten prägen die Geschichte der Bruderschaft und der Menschen die in ihr tätig waren und sind.
In der heutigen Zeit sicher keine leichte Aufgabe.
Aber durch gezielte Maßnahmen ist es der Bruderschaft gelungen, auch heute noch junge Menschen anzusprechen und in ihre „Gemeinschaft“ aufzunehmen.

Die Anfänge der Bruderschaft 1745 Ippinghausen – was waren die Gründe?

Blickt man zu den Wurzeln der Bruderschaft im Jahre 1745 zurück, so ist die Gründung einer solchen Gemeinschaft keine Selbstverständlichkeit, sondern vielmehr eine Herausforderung die von jedem einzelnen großen Mut und Verantwortung abverlangte.
Ja man kann sogar sagen, dass von jedem einzelnen Bruder einschneidende Veränderungen bis ins Privatleben hinein folgten.

Die strengen Statuten von 1745 und die noch schlimmeren Strafen bei Nichteinhaltung forderten viel Disziplin.
So wird oft von Strafen , wie dem „Schreckenberger“ oder von der „Gerichtsstube“ gesprochen.
Weiter von der Pflicht einzelner Brüder Zinsen bei ausgeliehenen „Capitalia“ zu zahlen sowie von der jährlich abzugebenden „Metze Gerste“ eines jeden Bruders, die bis zu Fastnacht spätestens abzugeben ist.

Eine fromme, der evangelischen Kirche zugetane Bruderschaft

Ein wesentlicher Bestandteil allen Handelns war darüber hinaus auch immer der Einklang zur evangelisch kirchlichen Gemeinde.
So nennt sich die erste Bruderschaft Ippinghausen im Jahre 1745 „Ippinghäuser Bruderschaft“, im Jahre 1804 „Johannisbruderschaft“, im Jahre 1811 „Johannes-Leichenbruderschaft“ und im Jahre 1844 „Totenkassenbrüderschaft“.
Man erkennt hieran, dass sich die Bruderschaft, deren Geschäftsjahr auch heute noch von Johanni zu Johanni geführt wird, den im besonderen Maße durch Todesfall eingetretenen Aufgaben und Nöte annimmt.

Die Verstorbenen mit einiger Ehre zu bestatten (Leichenbruderschaft)

war zu der Zeit ein hohes Anliegen in der Bevölkerung.
Auch heute noch ist es die Pflicht eines jeden Schützenbruders einem verstorbenen Schützenbruder die letzte Ehre zu erweisen.
Bei der die gesamte Bruderschaft mit den Fahnen und den Trauerschärpen anwesend zu sein hat.
Das Leichenbegängnis wurde auch finanziell durch eine Totenkasse unterstützt.
Durch das Einzahlen von genau festgelegten Geldern pro Monat konnte eine würdevolle Bestattung eines Bruderschaftsmitgliedes oder eines Angehörigen erfolgen.
Der sogenannte Rottmeister hatte die Aufgabe die Gelder einzuziehen.

Recht und Ordnung

Aber auch auf dem Gebiet einer eigenen Gerichtsbarkeit legte man erste Grundsteine.
So steht geschrieben, dass „in der Gerichtsstube, wo selbst die Fahnen und die Lade stehet ein mal im Jahr oder bei Bedarf Gericht gesprochen werden solle und dagegen keiner etwas einzuwenden vermag“ (siehe Gerichtsordnung).
Diese Gerichtsstube war ein Raum im Hause des Ältesten oder Ersten Bruderschaftsvorstehers.
Heute wird dafür der Schieß- und Schützenraum genutzt.

Schützenfest nach fester Ordnung und Regeln

Darüber hinaus ist das Schützenfest mit strengen Auflagen und Reglements belegt.
So wurde eine Bier- und Brauordnung zum selbstgebrautem Bier festgelegt sowie die damit verbundene Ablieferung einer Metze Gerste eines jeden Schützenbruders bis zu Fastnacht.
Auch der Ablauf des Schützenfestes und die Abholung der Fahnen sowie die Aufstellung des „Commandos“ war bis in das Detail hinein festgelegt.
Darüber hinaus wurde klar geregelt wer welche Aufgaben und Kompetenzen innerhalb der Bruderschaftshierarchie hatte.

Nur Ippinghäuser und gegenseitige Achtung

Wichtig ist noch zu erwähnen, dass die Bruderschaftsgemeinschaft lediglich aus Ippinghäuser Bürgern bestehen durfte.
Es darf bis in die heutige Zeit hinein, wie ein aus den Statuten stammendes Zitat „kein Fremder oder Außerheimischer nicht genommen werden“.

Weitere Grundsätze befassen sich explizit mit der gegenseitigen Achtung die jeder Schützenbruder „gegenüber seinem Nächsten und gegenüber Gott verhalten möge“.
Ebenso wird das Verhalten bei den oben genannten Zusammenkünften beschrieben und bei Nichteinhaltung wiederum mit hohen Geldstrafen oder Gerichtsstrafen belegt.
In jüngster Zeit sind noch einige „Ordnungen“ hinzugekommen, die auch noch heute die alten Traditionen unterstreichen sollen. Wie z. B. die Formalordnung, Ämterordnung und die Strafordnung.

Die zwei Bruderschaften von Ippinghausen – eine Besonderheit

Einmalig ist wohl in Ippinghausen dass sich im Jahr 1749 eine zweite Bruderschaft neben der ersten gründete und sich mit Gewehren ausstattete.
Sie gab sich die gleiche Schützenordnung führte aber eine andere Brauordnung ein und legte bis ins kleinste Detail fest, wie das Schützenfest alljährlich ablaufen soll (siehe hierzu Parad).
Die beiden Bruderschaften existierten bis ca. 1820 nebeneinander bis sie sich vereinigten und mittlerweile auch die erste Bruderschaft mindestens 18 Mann mit Gewehr hatte.

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